Informationen zur Ticketversicherung
(Auszug aus den Versicherungsbedingungen AVB TIC 18)

Was ist eine Ticketversicherung?

Die Versicherung ersetzt Ihnen die Kosten für gekaufte Eintrittskarten, wenn einer der folgenden Ereignisse eintritt:

1.    Unerwartete schwere Erkrankung:
Sie oder eine Risikoperson erkranken unerwartet schwer. Deswegen ist Ihnen der planmäßige Besuch der Veranstaltung nicht zuzumuten. Wir unterscheiden zwischen psychischen und sonstigen Erkrankungen. Wenn wir im Folgenden von „Erkrankung“ sprechen, sind alle Erkrankungen mit Ausnahme von psychischen Erkrankungen gemeint. Für psychische Erkrankungen gelten besondere Regelungen.

a) Eine Erkrankung ist unerwartet, wenn:
• sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt oder
• eine bestehende Erkrankung in den letzten sechs Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht behandelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Abschluss der Versicherung. Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.

b) Eine Erkrankung ist schwer, wenn
• die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Veranstaltung nicht wie geplant besucht werden kann oder
• bei nicht mitreisenden Risikopersonen Ihre Anwesenheit erforderlich ist.

c) Eine psychische Erkrankung ist unerwartet, wenn sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt. Der Schub oder die Verschlechterung einer chronischen psychischen Erkrankung ist versichert, wenn die letzte Behandlung mindestens drei Jahre vor Abschluss der Versicherung stattfand. Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.

d) Eine psychische Erkrankung ist schwer, wenn
• sie stationär behandelt wird oder
• sie von einem Facharzt für Psychiatrie vor Stornierung attestiert wird oder
• von Ihrem Krankenversicherer eine ambulante Psychotherapie genehmigt wird.

2.    Wir leisten außerdem, wenn eines der folgenden Ereignisse unerwartet eintritt. Das Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und macht Ihnen den planmäßigen Besuch der Veranstaltung unzumutbar:
• schwere Unfallverletzung
• Tod
• Schwangerschaft
• Schaden am Eigentum durch: Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. Sie müssen zur Aufklärung vor Ort sein oder die Beschädigung ist erheblich. Als erheblich gilt die Beschädigung, wenn die Schadenhöhe € 2.500,– übersteigt.
• Umzug aufgrund der Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Die Entfernung zwischen altem und neuem Wohnort beträgt mindestens 100 km.

3.    Wenn Sie die Veranstaltung versäumen, weil
a) das von Ihnen genutzte öffentliche Verkehrsmittel sich um mehr als drei Stunden verspätet oder
b) weil das Fahrzeug, mit dem Sie die Veranstaltung erreichen wollten, eine Panne oder einen Unfall hat oder
c) sich die Ankunft aufgrund eines Staus oder stockenden Verkehrs um mindestens drei Stunden verzögert.

4.    Risikopersonen sind
a)    Ihre Angehörigen, dazu zählen wir abschließend:
• Kinder
• Eltern
• Geschwister
• Großeltern und Enkel
• Onkel und Tanten, Nichten und Neffen
Stief,- Pflege-, Adoptiv- und Schwieger-Verhältnisse stellen wir gleich.
b)    Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte und dessen Angehörige.
c)    Personen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
d)    Personen, die gemeinsam mit Ihnen ein Ticket gekauft und versichert haben. Außerdem deren Angehörige. Diese Regel gilt nur, wenn Sie mit höchstens vier weiteren Personen gemeinsam Tickets für eine Veranstaltung gekauft haben.

 

Wann haben Sie keinen Versicherungsschutz
(Allgemeine und Besondere Ausschlüsse)?

1.    Sie haben keinen Versicherungsschutz wenn die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt bzw. verschoben wird oder aus anderen den Veranstalter betreffenden Gründen nicht stattfindet.
2.    Sie haben keinen Versicherungsschutz für Schäden, die entstehen durch:
a) Streik, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Einreiseverweigerung)
b) ABC-Waffen oder ABC-Materialien.
3.    Führen Sie einen Schaden vorsätzlich herbei, ist dieser nicht versichert.
4.    Kein Versicherungsschutz besteht, wenn:
a)    Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-Sanktionen bzw. ein Embargo der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland bestehen und
b)    diese auf Sie oder uns direkt anwendbar sind oder dem Versicherungsschutz entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- Sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen werden, sofern diesen keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.


Wann / Wie schließe ich die Versicherung ab?

Während des Bestellvorgangs ist die Ticketversicherung für Sie im Warenkorb ausgewählt.
Wünschen Sie keine Ticketversicherung, so können Sie diese einfach abwählen.

Die Ticket-Versicherung sollte beim Kauf der Tickets abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor der (ersten) Veranstaltung möglich. Wenn zwischen dem Kauf des Tickets und dem Beginn der (ersten) Veranstaltung 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Sie müssen die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abschließen. Der Versicherungsschutz gilt nur für die Eintritts- / Dauerkarte bzw. das Abonnement. Die Kosten für die An- und Abreise sowie die Übernachtung sind nicht versichert.


Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

Was müssen Sie in jedem Schadenfall tun?
Sie müssen den Schaden möglichst gering halten und beweisen. Sichern Sie deshalb bitte in jedem Fall geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z. B. Rechnungen, Belege).

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Veranstaltung nicht besuchen können?
Bitte reichen Sie uns im Schadenfall unverzüglich nach Eintritt des versicherten Grundes folgende Unterlagen ein:
• den Versicherungs-Nachweis (den erhalten Sie von Ticket Scharf)
• das Original der nicht entwerteten Karte
• die entsprechenden Nachweise für den Eintritt des Versicherungsfalles (z.B. ärztliches Attest)

Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:
AGA International S.A.
Schadenabteilung
Bahnhofstrasse 16
85609 Aschheim b. München
Sie können Ihren Schaden schnell und bequem online unter www.allianz-reiseversicherung.de/schadenmeldung melden.


Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen der Ticketwert auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.


Fragen zum Versicherungsschutz:
Sollten Sie Fragen zum Versicherungsschutz haben, wenden Sie sich bitte an das Service Center:
Tel:+49 (0)89.62424-460 (Mo.-Fr. 08:30 - 19:00 Uhr und Sa 09:00 - 14:00 Uhr)
E-Mail: service-reise@allianz.com

Stornoberatung und Notfälle:
In jeder Ticket-Versicherung ist die Stornoberatung inklusive. Erfahrene Reisemediziner beraten telefonisch, ob Ihr Konzert im Krankheitsfall sofort storniert werden muss, abgewartet werden kann oder ob Sie doch reisen können. Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten übernehmen wir. So lassen sich Zahlungskürzungen im Schadenfall vermeiden.

Bei Notfällen während der Reise ist unsere Notrufzentrale jederzeit für Sie da:
Tel: +49 (0)89 624 24-245 (24 Stunden / 7 Tage)
E-Mail: notfall-reise@allianz.com

Produkt- und Verbraucherinformationen zur Ticketversicherung